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Antidiskriminierung beschreibt das aktive Bestreben, die soziale Benachteiligung von Individuen auf Grundlage ihrer vermeintlichen Andersartigkeit zu beenden. Die Kernbereiche der Antidiskriminierungsarbeit umfassen dabei vor allem die Beratung und allgemeine Unterstützung des oder der Betroffen, sowie die Sensibilisierung der Mehrheitsgesellschaft, bspw. durch das Aufzeigen von Benachteiligung im strukturellen Bereich.