Ein Überblick zu bestehenden Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen mit dem besonderen Fokus auf dem Themenbereich Islam- und Muslimfeindlichkeit/antimuslimischer Rassismus
In Deutschland existiert bereits ein solides Angebot an Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen, welche sich auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit rechtsextremer bzw. rassistischer Ausgrenzung von Individuen auseinandersetzen. Die Themenbereiche Islamfeindlichkeit (IF), Muslimfeindlichkeit (MF) und antimuslimischer Rassismus (AmR) werden aktuell jedoch, mit wenigen Ausnahmen (bspw. Inssan e.V. in Berlin), nur am Rande als Neben-Erscheinungen des Rechtsextremismus und nicht als eigene Fachbereiche behandelt.
Die Notwendigkeit einer eigenen Beratungsstelle, welche sich spezifisch diesen Themenbereichen widmet, um so die Bedarfe der Betroffenen in zufriedenstellenderweise abdecken zu können besteht weiterhin auf der lokalen, regionalen aber auch der Bundesebene. Bestehende Beratungsangebote zu anderen Diskriminierungsmerkmalen können dennoch Ideengeber für Beratungsstellen im Bereich des AmR sein. Ein Rückgriff auf bestehende Erfahrungen in diesen Bereichen würde dem Aufbau von Beratungsstellen im Bereich des AmR zugutekommen.
Aus einer ersten Betrachtung bestehender (nicht-staatlicher) Beratungsstellen im Bereich der rassistischen bzw. rechtsextremen Diskriminierung lassen sich eine ganze Reihe gemeinsamer Merkmale herausarbeiten:
Das Angebot einer niedrigschwelligen psychischen Beratung kann durch ein vertrauliches Gespräch dem betroffenen Individuum die Möglichkeit geben, seine emotionale Situation zum Ausdruck zu bringen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine vollwertige psychologische Betreuung; bei entsprechendem Bedarf bieten mehrere Beratungsstellen als zweiten Schritt auch die aktive Vermittlung therapeutischer Hilfe an. Teilweise, aber nicht immer wird auch die Option genannt, zwischen dem Opfer und der Täterstelle im Rahmen eines persönlichen Gespräches zu vermitteln.
Ein weiteres häufiges Angebot bestehender Beratungsstellen sind Informationen zur rechtlichen Lage, sowie die Vermittlung geeigneter Juristen und teilweise sogar die Begleitung zu Behörden oder (wenn nötig) zum Gerichtssaal. Die Vermittlung geeigneter Therapeuten und/oder Juristen setzt daher eine qualitative vorausgehende Netzwerkarbeit voraus.
Durch Workshops, Informationsveranstaltungen und Monitoring kann die Öffentlichkeit zuerst auf kommunaler, schlussendlich aber auf bundesweiter Ebene für die Diskriminierung im eigenen Fachbereich sensibilisiert werden.
Von besonderem Interesse für den Aufbau einer eigenen Beratungsstelle mit Fokus auf die Themenbereiche IF, MF und AR, wäre mit Blick auf intersektionalen Diskriminierungserfahrungen (Religion, Geschlecht, Herkunft) die Möglichkeit, die Kooperation oder auch die Möglichkeit der Weitervermittlung an andere Beratungsstellen. Die Vernetzung mit anderen Beratungsstellen scheint daher, nachdem die notwendigen Fundamente für die eigene Tätigkeit geschaffen sind, unabdingbar.